Zur Zeit gibt es eine Pflicht das alle Bürgerinnen und Bürger in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen Mund und Nase bedecken.

Auch in den Gebäuden und auf dem Gelände des Landkreis Leer besteht dieses Pflicht.

Aktuelle Zahlen für die Stadt Leer.
Stand: 02.03.2021 – 10:30 Uhr

Stadt Leer – Anzahl 459 Fälle, Infizierte 87
Die 7-Tagesinzidenz für den Landkreis Leer beträgt 122,4

20 Personen befinden sich in stationärer Behandlung.

Folgende Regelungen hat der Landkreis Leer hat in seiner Allgemeinverfügung vom 28. Oktober 2020 festgelegt:

Maskenpflicht im öffentlichen Raum
Ab einem Inzidenzwert von 35 soll an bestimmten öffentlichen Orten auch unter freiem Himmel eine Maske (Mund-Nasen-Bedeckung) getragen werden, und zwar in der Zeit von 7 bis 22 Uhr. Diese Orte sind:

  • in Leer: Mühlenstraße, Rathausstraße, Brunnenstraße (Fußgängerzone und Altstadt), Bahnhofsvorplatz
  • in Ditzum der Hafen,
  • auf Borkum: Franz-Habich-Straße, Bismarckstraße, Wilhelm-Bakker-Straße, Strandstraße im Bereich der Fußgängerzone; Hafengelände sowie am Georg-Schütte-Platz zwischen Bismarckstraße und Strandstraße.

Eine Maskenpflicht besteht, wenn der Inzidenzwert bei 50 und höher liegt. Es muss dann an den genannten Orten eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Die Zahlen (Quelle) stammen von der Seite der Stadt Leer.
Es wird keine Haftung für die Richtigkeit dieser Informationen übernommen.

Bitte halten Sie sich an die Abstands- und Hygieneregeln, damit wir das Virus schnell besiegen. Vielen Dank.